GASANLAGEN-
PRÜFUNG

Gassystemeinbauprüfung

Die GSP ist die Gassystemeinbauprüfung für Kraftfahrzeuge, die auf Gasantrieb umgerüstet wurden. Die Gassystemeinbauprüfung wird von uns einmalig nach dem Einbau einer Gasanlage, die nach der europäischen Regelung ECE-R115 genehmigt ist, durchgeführt. Eine Anlage nach der Regelung ECE-R115 ist erkennbar an der Genehmigungsnummer der Anlage: z. B. R115-000001. Bei Gasanlagen, die nicht nach der ECE-R115 genehmigt sind, wird eine Einzelbegutachtung nach § 21 StVZO erforderlich, die von uns amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt wird.

Die GSP umfasst die Überprüfung folgender Punkte:

  • Übereinstimmung der Einzelkomponenten mit den zur Gasanlage gehörigen Unterlagen
  • Vollständigkeit der Unterlagen (Genehmigungsurkunde nach ECE R115, Benutzerhandbuch, Einbauhandbuch)
  • Identifikation des Fahrzeugs und der Gasanlage
  • Verwendungsbereich (darf die Gasanlage in diesem Fahrzeug verbaut werden?)
  • Zustand der Gasanlage
  • Vorgeschriebenen Befestigung und Einbau der Einzelkomponenten
  • Dichtheit der Gasanlage

Folgende Papiere sind zur GSP mitzubringen:

  • Fahrzeugpapiere
  • Genehmigung der Gasanlage nach ECE-R115
  • Benutzerhandbuch
  • Einbauhandbuch

Wurde die GSP positiv abgeschlossen, wird die Gasanlage bei uns in die Fahrzeugpapiere eingetragen.

Gasbetriebene Kfz

An gasbetriebenen Kraftfahrzeugen wird in regelmäßigen Abständen eine eigenständige Untersuchung der Gasanlage durchgeführt.

Zusätzliche Untersuchung für gasbetriebene Kraftfahrzeuge

Im Gegensatz zur einmaligen GSP (Gassystemeinbauprüfung) ist die GWP die wiederkehrende Gasprüfung. Diese wird normalerweise im Zuge der Hauptuntersuchung durchgeführt. Allerdings kann die GWP auch einzeln – zeitnah vor der Hauptuntersuchung (max. 12 Monate) – absolviert werden. Alle eingetragenen Gasanlagen in Fahrzeugen, auch solche, die nicht nach der europäischen Regelung ECE-R115 genehmigt sind, werden in der GWP überprüft.

Die Prüfung beinhaltet:

  • Identifikation des Fahrzeugs und der Gasanlage
  • Überprüfung des Zustands der Gasanlage
  • Überprüfung der vorgeschriebenen Befestigung und des Einbaus der Einzelkomponenten
  • Überprüfung der Dichtigkeit der Gasanlage

Folgende Papiere sind zur GWP mitzubringen:

  • Genehmigung nach ECE-R115 (wenn vorhanden)
  • Fahrzeugpapiere

Außerordentliche GWP

Neben der periodischen GWP gibt es auch die außerordentliche GWP. Diese wird im Falle einer Reparatur oder Wartung der Gasanlage sowie nach einem Unfall oder einem Fahrzeugbrand fällig. Die außerordentliche GWP wird von Werkstätten wie Unsere durchgeführt, die für diese Tätigkeit anerkannt sind.

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