TEMPO-100-
PLAKETTE

Mit Ihrem Gespann bis zu 100 km/h schnell fahren

Gespanne wie Anhänger oder Caravans dürfen regulär nur bis zu 80 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren. Durch die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen bis zu 100 km/h fahren zu dürfen. Dazu prüfen wir die technischen Voraussetzungen Ihres Anhängers und erstellen ggf. für Sie eine Bescheinigung für die Zulassungsstelle.

 

Technische Voraussetzungen

Das Zugfahrzeug darf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten und muss über ein ABS-System verfügen. Die Reifen des Anhängers dürfen höchstens sechs Jahre alt sein und müssen mindestens die Geschwindigkeitskategorie »L« für eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h aufweisen. Der Anhänger muss laut seiner Betriebserlaubnis für 100 km/h zugelassen sein.

Für welche Fahrzeuge ist die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO möglich?

  • Personenkraftwagen mit Anhänger
  • sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger
  • für Kombinationen aus Kraftomnibus und Anhänger jedoch nur, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen als Zugfahrzeug eine Tempo-100-km/h-Zulassung hat
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Der Tempo-100-Rechner

Die benötigten Massen für das jeweilige Zugfahrzeug können Sie mit dem Tempo-100-Rechner oder einfach bei uns vor Ort bestimmen lassen.

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