UMWELTPLAKETTE

Das sollten Sie dazu wissen

Unter dem § 30 Absatz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom Mai 2007 und der 1. Änderung vom 5. Dezember 2007 wurde die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge beschlossen. Die ersten Umweltzonen wurden im Januar 2008 in Berlin, Hannover und Köln eingerichtet, weitere Städte sind später hinzugekommen. In diese Zonen dürfen nur noch Kraftfahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß und einer Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe einfahren.

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